Aktiengewinne versteuern
Sie haben mit Ihren Aktien Gewinne erzielt? Wunderbar! Sie fragen sich, ob Sie darauf Steuern zahlen müssen? Das hängt von der Höhe Ihrer Gewinne ab. Unter Umständen aber auch davon, wann Sie Ihre Aktien gekauft haben. Erfahren Sie mehr.
Um mit Aktien, Fonds oder Exchange Traded Funds (ETFs; börsennotierte Indexfonds) Gewinne zu machen, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie erzielen Erträge über Dividenden oder Sie erreichen eine Rendite aus dem Verkauf der Wertpapiere. Das ist natürlich nur der Fall, wenn Sie mit dem Verkauf gegenüber dem Kauf keinen Verlust machen.
Das Wichtigste in Kürze
Bis zu einem Freibetrag von 1.000 Euro (Verheiratete: 2.000 Euro) sind Gewinne aus Kapitalerträgen wie dem Handel mit Aktien und anderen Wertpapieren steuerfrei.
Wenn Ihre Gewinne den Steuerfreibetrag übersteigen, fällt Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent des Betrags über dem Freibetrag an. Dazu kommen ein Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der abzuführenden Abgeltungssteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Um den Freibetrag zu nutzen, können Sie bei Ihrer Sparkasse, Ihrer Bank beziehungsweise dem Broker, bei dem Sie das Depot haben, einen Freistellungsauftrag abgeben. Alternativ können Sie den Freibetrag auch nachträglich über die Steuererklärung geltend machen.
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In diesem Fall müssen Sie keine Steuern auf Ihre Aktiengewinne zahlen
Die Steuer fällt jeweils auf den Gewinn an, den Sie mit Ihren Aktiengeschäften gemacht haben. Trotzdem müssen viele private Anlegerinnen und Anleger tatsächlich keine Steuern bezahlen. Das liegt am hohen Freibetrag. Dieser beträgt aktuell (Stand: 2024) pro Jahr 1.000 Euro für einzeln sowie 2.000 Euro für gemeinsam Veranlagte. Auf Gewinne, die diesen Freibetrag nicht überschreiten, müssen Sie keine Steuern zahlen.
So nutzen Sie den steuerlichen Freibetrag
Um den Freibetrag nutzen zu können, haben Siezwei Möglichkeiten:
Sieerteilen Ihrer Sparkasse, Bank oder Ihrem Broker, bei dem Sie das Depot haben,einen Freistellungsauftrag. Damit verhindern Sie, dass Beträge unter demFreibetrag überhaupt erst ans Finanzamt abgeführt werden. Das ist dieeinfachste Option.
Siefüllen in Ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage KAP aus. Damit können Sie sichdie über Ihr Finanzinstitut an das Finanzamt abgeführte Steuer im Rahmen desFreibetrags wieder zurückholen.
Diese Steuern können aufAktiengewinne anfallen
Übersteigt die Höhe Ihrer Kapitalerträge denFreibetrag, müssen Sie Steuern bezahlen. Jedoch nur auf den Betrag, der denFreibetrag übersteigt. Beispiel: Sie sind nicht verheiratet und habenKapitalerträge von 1.600 Euro. Sie müssen also auf 1.600 – 1.000 = 600 EuroSteuern zahlen. Dabei fällt zunächst Abgeltungssteuer in Höhe von 25Prozent des steuerpflichtigen Gewinns an. In unserem Beispiel sind das also 25Prozent von 600 Euro = 150 Euro.
Zusätzlich zur Abgeltungssteuer fällt ein Solidaritätszuschlagvon 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer an. In unserem Beispiel sind das also 5,5Prozent von 150 Euro = 8,25 Euro. Insgesamt muss der Anleger oder die Anlegerinin unserem Beispiel also 150 Euro + 8,25 Euro = 158,25 Euro an Steuern auf dieKapitalerträge von 1.600 Euro zahlen.
Wer Mitglied in einer Kirche ist, für die derStaat Kirchensteuer einbehält, muss außerdem Kirchensteuerauf Kapitalerträge bezahlen. In Bayern und Baden-Württembergbeträgt diese acht Prozent der Abgeltungssteuer. In allen anderen Bundesländernsind es neun Prozent. Dabei kann die bezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabegeltend gemacht werden. So reduziert sie wiederum die zu zahlendeAbgeltungssteuer.
Wichtige Ausnahmen und Hinweise:
Auf Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, fällt keine Steuer an, auch keine Abgeltungssteuer.
Wenn Sie Gewinne aus dem Verkauf von Fonds erzielen, die Sie vor 2009 gekauft haben, haben Sie einen steuerlichen Freibetrag von 100.000 Euro (für Verheiratete mit gemeinsamem Depot 200.000 Euro). Wenden Sie sich für mehr Informationen an Ihre Steuerberatung.
Auf Gewinne aus Aktiengeschäften wird auf keinen Fall Spekulationssteuer fällig.
Auf Riester-Verträge fällt grundsätzlich keine Abgeltungssteuer an.
Beispiel: So berechnen Sie die Höheder Steuern auf Aktiengewinne
Anleger Jonas A. ist unverheiratet.2023 hat er Aktiengewinne in Höhe von 600 Euro eingestrichen. Außerdem hat erZinserträge von insgesamt 500 Euro. Bei beiden handelt es sich umKapitalerträge, sodass er insgesamt Kapitalerträge von 1.100 Euro erzielt hat.Die Aktien sind nach 2009 gekauft. Es handelt sich also nicht um Altbestände.
Jonas A. hat seiner Sparkasse, beider er sein Depot hat, rechtzeitig einen Freistellungsauftrag erteilt. Weil erdie Zinserträge bei drei unterschiedlichen Finanzinstituten hat, hat er auchden anderen Instituten Freistellungsaufträge erteilt. Das bedeutet: Er mussteseinen steuerlichen Freibetrag von insgesamt 1.000 Euro in denFreistellungsaufträgen aufteilen. Er hat also jedem betroffenen Finanzinstituteinen entsprechenden Teilbetrag von diesen 1.000 Euro genannt. Dadurch müssenvon den 1.100 Euro Kapitalerträgen nur Steuern von 1.100 – 1.000 EuroFreibetrag = 100 Euro abgeführt werden. Auf diese Summe fällt dieAbgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent an. Das ergibt eine Abgeltungssteuervon 25 Euro.
Dazu kommt der Solidaritätszuschlagvon 5,5 Prozent der abzuführenden Abgeltungssteuer, also 5,5 Prozent von 25Euro = 1,38 Euro. Jonas A. ist kein Kirchenmitglied, sodass keine Kirchensteuerfällig wird. Insgesamt fallen auf die Gewinne von 1.100 Euro also 25 Euro +1,38 Euro = 26,38 Euro an. Das Geld wird von den Finanzinstituten für Jonas ansFinanzamt abgeführt, sodass er nicht selbst aktiv werden muss. Von seinenKapitalerträgen von 1.100 Euro brutto bleiben Jonas A. dadurch netto 1.100 Euro– 26,38 Euro = 1.073,62 Euro übrig.
Kapitalerträge brutto | 1.100 Euro |
---|---|
Kapitalerträge brutto Freibetrag | 1.100 Euro 1.000 Euro |
Kapitalerträge brutto Steuerlich zu berücksichtigender Betrag | 1.100 Euro 100 Euro |
Kapitalerträge brutto Abgeltungssteuer (25 Prozent) | 1.100 Euro 25 Euro |
Kapitalerträge brutto Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Abgeltungssteuer) | 1.100 Euro 1,38 Euro |
Kapitalerträge brutto Kirchensteuer | 1.100 Euro Kein Kirchenmitglied |
Kapitalerträge brutto Insgesamt abgeführte Steuer | 1.100 Euro 26,38 Euro |
Kapitalerträge brutto Kapitalerträge netto | 1.100 Euro 1.073,62 Euro |
In welchem Fall Sie Aktiengewinnein der Steuererklärung angeben müssen
Wenn Sie der Sparkasse, Bank oderdem Broker, bei dem Sie das Depot führen, einen Freistellungsauftrag erteilthaben, berücksichtigt dieser den Freibetrag. Das bedeutet: Es werden nur dann Steuernan das Finanzamt abgeführt, wenn der Freibetrag überschritten wird. Sie müssennicht selbst aktiv werden.
Haben Sie keinenFreistellungsauftrag erteilt, können Sie Ihren Freibetrag dennoch nutzen: Dazugeben Sie die Erträge in Ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP an. Auchwenn Sie Geld bei Finanzinstituten mit Sitz im Ausland angelegt haben und dortKapitalerträge erzielen, müssen Sie die Anlage KAP ausfüllen.
3 Tipps: So sparen Sie Steuern auf Kapitalerträge
1
Freistellungsauftrag erteilen
Indem Sie Ihrer Sparkasse, Bank oderIhrem Broker einen Freistellungsauftragerteilen, werden für Kapitalerträge bis 1.000 Euro –beziehungsweise bei gemeinsam Veranlagten bis 2.000 Euro – keine Abgeltungssteuernabgeführt. Bei Ihrer Sparkasse können Sie den Auftrag bequem im Online-Bankingveranlassen. Natürlich ist das alternativ auch in Ihrer Filiale vor Ortmöglich.
2
Verluste verrechnen
Sie haben neben den Gewinnen auch Verluste aus Ihrem Handel mit Aktien zu verzeichnen, und zwar bei unterschiedlichen Sparkassen oder Banken? Dann können Sie die Aktienverluste steuerlich verrechnen. Dazu müssen Sie bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres bei den jeweiligen Finanzinstituten eine Verlustbescheinigung beantragen. Diese geben Sie in ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP an.
3
Günstigerprüfungoder Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen
Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozentliegt, kann der günstigere Satz angelegt und die Kapitalertragsteuernentsprechend reduziert werden. Wenn Ihr Einkommen den Grundfreibetrag für dieSteuerpflicht nicht überschreitet, müssen Sie gar keine Steuern zahlen.
Im ersten Fall können Sie in IhrerSteuererklärung in der Anlage KAP in Zeile 4 die sogenannte „Günstigerprüfung“beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob Sie zu viel Steuer bezahlt haben. Imzweiten Fall braucht Ihr Finanzinstitut eine Nichtveranlagungsbescheinigung vonIhnen. Sie bekommen diese bei Ihrem Finanzamt. Ihre Sparkasse oder Bank führt dannkeine Abgeltungssteuer für Sie ans Finanzamt ab.
Sie wollen Ihr Geld für sich arbeiten lassen?
Ihr Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin informiert Sie gern rund um die Geldanlage in Wertpapiere.
Häufige Fragen zum Versteuern von Aktiengewinnen
1
Wie lange muss man Aktien halten, damit sie steuerfrei sind?
Wie lange Sie Ihre Aktien halten, hat keinenEinfluss auf deren Besteuerung. Lediglich bei Gewinnen durch den Verkauf vonAktien, die vor 2009 gekauft wurden, fallen keine Steuern an.
2
Wie wird der Aktiengewinn versteuert?
Auf Aktiengewinne fallen Abgeltungssteuer sowie einSolidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Die Abgeltungssteuer führtdie Sparkasse, Bank oder der Broker, bei dem Sie das Depot haben, automatisch ansFinanzamt ab. Indem Sie dieser einen Freistellungsauftrag erteilen, wird jedochein Freibetrag berücksichtigt. Erteilen Sie den Freistellungsertrag nicht,können Sie sich das zu viel bezahlte Geld wiederholen, indem Sie selbst aktivwerden: Füllen Sie dazu in Ihrer Steuererklärung die Anlage KAP aus.
3
Bis wann sind Aktiengewinne steuerfrei?
Grundsätzlich sind Aktiengewinne immersteuerpflichtig. Eine Ausnahme bilden lediglich Gewinne aus dem Verkauf vonAltbeständen. Das sind Aktien, die vor 2009 gekauft wurden.
Auch wenn Ihre Aktiengewinne steuerpflichtigsind, gibt es jedoch einen hohen Steuerfreibetrag von 1.000 Eurobeziehungsweise 2.000 Euro für gemeinsam Veranlagte (Stand: 2024).Überschreitet die Höhe der Kapitalerträge im jeweiligen Jahr insgesamt diesenFreibetrag nicht, müssen Sie keine Steuern bezahlen. Damit die jeweiligeSparkasse oder Bank, bei der Sie Ihr Depot führen, die Steuer nicht abführt,müssen Sie einen Freistellungsauftrag erteilen.
Bei den Sparkassen geht das schnell und bequemüber das Online-Banking – oder auch in Ihrer Filiale. Der Freistellungsauftraggilt jeweils für ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils einweiteres Jahr. Sie müssen dadurch nur aktiv werden, wenn sich etwas an derAufteilung geändert hat.
4
Seit wann werden Aktiengewinne versteuert?
Seit 2009 besteuert der Staat Aktiengewinne überdie sogenannte Abgeltungssteuer. Auch vorher wurden jedoch Steuern aufAktiengewinne fällig. Dabei galt eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Werseine Aktien unter einem Jahr hielt, musste versteuern. Ab einem Jahr waren dieGewinne steuerfrei.
5
Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungssteuer und Kapitalertragsteuer?
Bei Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuerhandelt es sich um dieselbe Steuer. Dabei gibt es jedoch einen Unterschied inder Weise, wie diese abgeführt wird: Wenn Sie Zinsen auf Ihrem Konto bekommen,für Ihre Aktien Dividenden einstreichen oder diese mit Gewinn verkauft haben,wird die Kapitalertragsteuer in der Regel automatisch von Ihrer Sparkasse, Bankoder Ihrem Broker einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Das gilt, wenndas Finanzinstitut seinen Sitz nicht im Ausland hat. Diese automatischeAbgeltung der Steuer hat ihr den Namen Abgeltungssteuer eingebracht.
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