Immer mehr Banken gaben die Negativzinsen der EZB an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Einige Banken sahen durch die Negativzinsen der EZB ihr Geschäftsmodell gefährdet, da sie ihre Einnahmen vor allem durch den Hauptrefinanzierungszins erwirtschaften. Um Gewinne zu erzielen beziehungsweise Kosten zu decken, gaben Banken daher diese Strafzinsen weiter.
Viele Kundinnen und Kunden mussten also für ihre Geldanlage Zinsen zahlen, statt welche zu erhalten. Davon waren zunächst nur Geschäftskunden oder Kundinnen und Kunden mit sehr hohen Einlagen betroffen. Im Laufe der Jahre, in denen der Leitzins auf dem niedrigen Niveau blieb, wurde der Strafzins für immer mehr Neukundinnen und -kunden erhoben. Unter den Banken, die Negativzinsen aufgerufen haben, befanden sich auch viele Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Einige Banken verlangten bei Neukundinnen und Neukunden bereits ab dem ersten Euro negative Zinsen, andere gewährten einen Freibetrag, der oft bei 100.000 € lag. Das heißt, Bestandskundinnen und Bestandskunden zahlten hier ab 100.001 € Minuszinsen. Wieder andere Banken berechneten Negativzinsen ausschließlich für Unternehmen.
Viele Menschen haben nach der Finanzkrise das Vertrauen in die Banken verloren und empfanden die Negativzinsen als ungerecht. Nach Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen verschiedene Kreditinstitute wird derzeit noch in mehreren Gerichtsverfahren geprüft, ob die Erhebung der Negativzinsen für Privatkundinnen und -kunden unzulässig war.