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Was du wissen solltest
- ETF-ErtrÀge unterliegen der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25%. Hinzu kommen SolidaritÀtszuschlag (5,5% auf die Steuer) und eventuell Kirchensteuer.
- Besteuert werden Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne.
- Die Kapitalertragsteuer wird von deutschen Depotbanken direkt einbehalten und an das Finanzamt abgefĂŒhrt.
- Der Sparerpauschbetrag ist dein jĂ€hrlicher Freibetrag und betrĂ€gt 1.000⏠bzw. 2.000⏠fĂŒr Ehepaare pro Jahr. Um ihn direkt zu berĂŒcksichtigen, sollte beim Depot unbedingt ein Freistellungsauftrag gestellt werden.
- Um ausschĂŒttende und thesaurierende ETFs steuerlich anzugleichen, wird ggf. eine Vorabpauschale erhoben. Trotzdem gibt es bei thesaurierenden ETFs meist weiterhin einen Steuerstundungseffekt.
- Bei einem Gemeinschaftsdepot kann Schenkungsteuer anfallen, daher sind getrennte Depots zu empfehlen.
ETFs und Steuern: Kein Grund zum Kopfzerbrechen
Viele Anleger sind eingeschĂŒchtert davon, sich mit den zu entrichtenden Steuern auseinanderzusetzen, wenn es um ETFs und Ă€hnliche Investments geht. Dabei sind die Regeln relativ einfach und sollten niemanden davon abhalten, in ETFs zu investieren, insbesondere, weil sie automatisch vom deutschen Depotanbieter eingezogen werden. Bei auslĂ€ndischen Depots funktioniert dies nicht â hier bist du selbst fĂŒr die Versteuerung zustĂ€ndig.
Dieser Ratgeber soll dir einen Ăberblick ĂŒber die steuerlichen Aspekte verschaffen, gerade bei komplexen Steuersituationen ist es jedoch sinnvoll, einen Steuerberater zurate zu ziehen.
Einen Einblick in die Welt der Steuern bei ETFs bietet auch unser Video zum Thema:
Welche Steuern fallen bei der Geldanlage in ETFs an?
Die Steuern bei Geldanlagen in ETFs setzen sich aus drei Komponenten zusammen: Kapitalertragsteuer, SolidaritÀtszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Kapitalertragsteuer 25%
Die Kapitalertrags- oder auch Abgeltungssteuer betrĂ€gt derzeit pauschal 25%. Sie Ă€ndert sich also nicht mit der Höhe der zu versteuernden ErtrĂ€ge. Sie ist eine sogenannte Quellensteuer, was bedeutet, dass sie direkt dort abgeschöpft wird, wo die KapitalertrĂ€ge entstehen, also in diesem Fall beim Depot bzw. Broker. Dies hat fĂŒr Anleger den Vorteil, dass sie diese Steuer auf jeden Fall bezahlen und sich nicht unbedingt Gedanken ĂŒber eine SteuererklĂ€rung machen mĂŒssen.
SolidaritÀtszuschlag (Soli) 5,5%
Der vielfach kritisierte SolidaritĂ€tszuschlag gilt weiterhin fĂŒr Anleger. Seit 2021 zahlen ungefĂ€hr 90% der Lohn- und Einkommenssteuerzahler nicht mehr den SolidaritĂ€tszuschlag. FĂŒr Besserverdiener und Kapitalgesellschaften bleibt er hingegen bestehen. Der Satz des Solis liegt bei 5,5% auf 25%, was 1,375% ergibt.
Eventuell Kirchensteuer von 8% bzw. 9%
Wer kirchensteuerpflichtig ist, da er Mitglied einer religiösen Gemeinschaft ist, die diese durch den Staat erheben lĂ€sst, bezahlt je noch einmal 8% (Bayern und Baden-WĂŒrttemberg) oder 9% (alle weiteren BundeslĂ€nder) auf die zu entrichtende Kapitalertragsteuer. Es ist möglich, durch einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt fĂŒr Steuern zu erwirken, dass die Religionszugehörigkeit nicht an die betreffenden Banken weitergegeben und damit die Kirchensteuer nicht automatisch eingezogen wird.
Worauf genau fallen Steuern bei ETFs an?
Diese Frage ist zentral, da sie gerade bei hohen KapitalertrĂ€gen einen groĂen finanziellen Unterschied machen und demnach die Wahl des ETFs bzw. Anlageprodukts beeinflussen kann.
Die Kapitalertragsteuer fÀllt pauschal auf diese drei Arten von KapitalertrÀgen an:
Zinsen: Also zum Beispiel ZinsertrÀge vom Festgeldkonto
Dividenden/AusschĂŒttungen: Beispielsweise von Dividenden-Aktien
Realisierte Kursgewinne: Etwa durch eine Aktie, deren Verkaufspreis höher ist als ihr Kaufpreis
Wie sich das auf die verschiedenen ETF-Arten wie ausschĂŒttende und thesaurierende ETFs auswirkt, erklĂ€ren wir weiter unten.
Freibetrag bei Kapitalanlagen: Der Sparerpauschbetrag
Wie bei vielen anderen Steuermodellen gibt es auch bei der Kapitalertragsteuer einen Freibetrag. Dieser nennt sich Sparerpauschbetrag.
Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000⏠fĂŒr Einzelpersonen und 2.000⏠fĂŒr Ehepaare pro Jahr. Es ist möglich, diesen Betrag ĂŒber verschiedene Finanzinstitute aufzuteilen. Es gilt hierbei das Zuflussprinzip. Die Steuern auf die ĂŒber den Sparerpauschbetrag hinausgehenden KapitalertrĂ€ge werden also dann fĂ€llig, wenn sie entstehen.
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Wichtig!
Damit der Sparerpauschbetrag oder ein Teil von diesem bei deinem Broker berĂŒcksichtigt wird, musst du einen sogenannten Freistellungsauftrag stellen. Das geht in den meisten FĂ€llen ganz einfach online. Dadurch werden ErtrĂ€ge bis zur Höhe des Freistellungsauftrags nicht besteuert â erst darĂŒber hinaus fallen Steuern an.
Bis zum Jahresende kann ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Wer vergessen hat, einen solchen Freistellungsauftrag zu stellen, kann sich die Steuern auch noch im Nachhinein per SteuererklĂ€rung vom Finanzamt zurĂŒckholen. Dies kostet aber unnötig Zeit und ist sehr viel aufwendiger, als den Freistellungsauftrag einzurichten.
ZusÀtzlicher steuerlicher Vorteil: Die Teilfreistellungsquote bei ETFs
Neben dem Sparerpauschbetrag ist seit der Investmentsteuerreform 2018 und -19 ein Teil des Investitionsvolumens steuerlich freigestellt. Wie viel freigestellt wird, das bestimmt die sogenannte Teilfreistellungsquote. Sie gilt sowohl bei AusschĂŒttungsgewinnen als auch bei der Vorabpauschale.
Die Höhe der Teilfreistellungsquote bemisst sich an der Zusammensetzung des betroffenen Fonds. Ab einem Aktienanteil von ĂŒber 50% werden beispielsweise ganze 30% der AusschĂŒttungen von der Steuer freigestellt.
Fondsart | Zusammensetzung | Teilfreistellungsquote |
---|---|---|
Immobilienfonds | â„51% Immobilien | 60% |
Aktienfonds | â„51% Aktienanteil | 30% |
Mischfonds | â„25% Aktienanteil | 15% |
Mischfonds | <25% Aktienanteil | 0% |
FĂŒr ETFs, die den Kapitalmarkt komplett synthetisch durch TauschgeschĂ€fte nachbilden, sogenannte fully funded Swap-ETFs, gilt die Teilfreistellungsquote ĂŒbrigens nicht. Sie bezieht sich nĂ€mlich auf echte Kapitalbeteiligungen am Markt. Fully funded Swaps sind aber auf dem ETF-Markt eher selten anzutreffen.
Geringverdiener: Steuerfrei dank Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Da die Kapitalertragsteuer bei 25% liegt, ist sie fĂŒr manche Gruppen wie Studenten oder Geringverdiener höher als der persönliche Grenzsteuersatz, der auf das Einkommen bezahlt wird. Um das auszugleichen, gibt es die Möglichkeit einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (auch: NV-Bescheinigung). Diese lĂ€sst sich beim Finanzamt beantragen. Wer eine solche Bescheinigung ausgestellt bekommen hat, versteuert seine ErtrĂ€ge zum persönlichen Grenzsteuersatz.
Vorabpauschale und ETFs
Durch die Investmentsteuerreform gibt es seit Anfang 2019 die sogenannte Vorabpauschale, die darauf zielt, die steuerliche Balance zwischen thesaurierenden und ausschĂŒttenden Fonds bzw. ETFs wiederherzustellen.
Vorher waren thesaurierende ETFs von groĂem Vorteil, weil bei diesen der Steuerabzug ausschlieĂlich bei Realisierung der ErtrĂ€ge vorgenommen wurde. Dadurch wird der Steuerstundungseffekt reduziert. Dieser entsteht, wenn die Steuerzahlung bis zur Realisierung der Gewinne aufgeschoben wird.
Die Vorabpauschale versucht, das auszugleichen. Begrenzt ist sie dadurch, dass sie nur anfĂ€llt, wenn sie niedriger ist als der Wertzuwachs des Fonds, fĂŒr den sie berechnet wird. Das bedeutet, dass auf ETFs ohne Wertzuwachs oder sogar mit Verlust keine Vorabpauschale anfĂ€llt.
Die Vorabpauschale ist die Berechnungsgrundlage fĂŒr die Besteuerung von vor allem thesaurierenden ETFs. Sie wird aus dem Wertzuwachs des Fonds, einem Anteil des Basiszinses der Bundesbank und der jeweiligen Teilfreistellung je nach Fondsart berechnet. Mit unserem Vorabpauschale Rechner lĂ€sst sich das ganz einfach kalkulieren.
Was ist steuerlich besser: ausschĂŒttend oder thesaurierend?
FĂŒr die Vorabpauschale wird mit einem fiktiven Wertzuwachs gerechnet. DafĂŒr legt die Deutsche Bundesbank einen Basiszins fest. In der Niedrigzinsphase war der Basiszins negativ, sodass keine Vorabpauschale anfiel. FĂŒr das Jahr 2023 betrug der Basiszins 2,55%. Falls du im letzten Jahr Kursgewinne mit deinen Fonds erzielt hast, fĂ€llt eine Vorabpauschale im Jahr 2024 an.
Die Vorabpauschale ist in der Regel geringer als die Steuer auf AusschĂŒttungen. Möglich ist auch, dass bei einem ausschĂŒttenden Fonds zusĂ€tzlich eine Vorabpauschale erhoben wird. Die Steuerbelastung beim thesaurierenden Fonds ist aber maximal so hoch, wie beim ausschĂŒttenden Fonds. Deswegen greift der Stundungseffekt in den meisten FĂ€llen beim ausschĂŒttenden Fonds. Dies ist fĂŒr langfristige Anleger sehr attraktiv.
Durch den Sparerpauschbetrag eröffnen sich Möglichkeit fĂŒr Anleger, um Steuern zu sparen. Bei beiden Methoden nutzt man den Sparerpauschbetrag aus, denn steuerbefreite FondseinkĂŒnfte werden nicht noch einmal besteuert â zum Beispiel beim endgĂŒltigen Verkauf. Deswegen ist es sinnvoll, den Sparerpauschbetrag etwa durch die Nutzung ausschĂŒttender ETFs voll auszunutzen. Viele Broker bieten eine automatische Wiederanlage an, wodurch der ausschĂŒttende ETF seine ErtrĂ€ge durch den Sparerpauschbetrag deckt und trotzdem den Zinseszinseffekt eines thesaurierenden ETFs bietet. Alternativ können auch VerkĂ€ufe bei einem thesaurierenden ETF durchgefĂŒhrt werden. In diesem Fall werden gerade so viele Anteile verkauft, dass der Sparerpauschbetrag genau ausgenutzt wird.
Schenkungssteuer bei ETF-Depots vermeiden
FĂŒr (Ehe-)Paare stellt sich die Frage, ob die Partner ein Gemeinschaftsdepot oder zwei Einzeldepots eröffnen sollen. Da beim Gemeinschaftsdepot die Schenkungssteuer ins Spiel kommen kann, lautet die Empfehlung ganz klar: Immer zwei getrennte Depots eröffnen.
FĂŒr Ehepaare gilt ein Schenkungssteuer-Freibetrag von 500.000⏠in einem Zeitraum von 10 Jahren. FĂŒr nicht verheiratete Paare sind es lediglich 20.000âŹ. Wenn nur ein Partner Geld auf das Depot einzahlt, wird die HĂ€lfte davon vom Finanzamt als Schenkung verstanden werden, da das Vermögen beiden gehört. Auch wenn unterschiedlich viel auf das Depot eingezahlt wird, muss auch die Schenkungssteuer geachtet werden.
Deswegen ist der sinnvolle Weg, zwei getrennte Depots zu eröffnen und sich bei Bedarf gegenseitig Vollmachten auszustellen. Dadurch haben die Partner Zugriff auf das jeweilige andere Depot, aber der Schenkungssteuer-Freibetrag wird nicht angetastet.
ETFs und Steuern zusammengefasst
Die Kapitalertragsteuer liegt bei 25%, hinzu kommen noch einmal 1,375% Soli und eventuell Kirchensteuer. Sie wird auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne erhoben. Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle, also vom Depotanbieter eingezogen. Deswegen solltest du einen Freistellungsauftrag einrichten, um den steuerlichen Freibetrag â genannt Sparerpauschbetrag â in Höhe von 1.000⏠fĂŒr Singles bzw. 2.000⏠fĂŒr Ehepaare auszunutzen.
Die Vorabpauschale wird vor allem bei thesaurierenden ETFs fĂ€llig. Trotzdem ergibt sich meist bei thesaurierenden ETFs ein Steuerstundungseffekt fĂŒr Anleger. Um Steuern zu sparen, ist es sinnvoll den Sparerpauschbetrag auszunutzen â dies ist mit ausschĂŒttenden ETFs, per Vorabpauschale oder VerkĂ€ufen möglich.
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