Es vergeht kaum ein Jahr, in dem es nicht zu „turbulenten” Ereignissen an den Finanzmärkten kommt. Im extremsten Fall kommt es wie im Jahr 2008 zu einer ernsten Wirtschaftskrise.
So fragen sich viele, inwiefern ihre ETFs-Portfolios einem Ausfallrisiko (auch Emittentenrisiko genannt) unterliegen? Kann es sein, dass ein ETF Insolvenzrisiko besteht, wenn mein ETF-Anbieter pleite geht und ich meine Kapitalanlage verliere?
Diese Gefahr besteht bei ETFs NICHT! Denn grundsätzlich gilt: Selbst im Falle einer Finanzkrise gibt es bei ETFs kein Emittentenrisiko, da sie als Sondervermögen vor einer Insolvenz des Emittenten geschützt sind. Es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass das Anlagekapital der Anlegerinnen und Anleger vom Vermögen der Investmentgesellschaft zu trennen ist.
Bei Banken ist es anders: Sollte eine Bank aufgrund einer finanziellen Schieflage nicht mehr in der Lage sein, die Einlagen auszuzahlen, greift in der EU die Einlagensicherung. Sie erstattet Beträge auf dem Girokonto, Tages- und Festgeld bis zu einer Höhe von 100.000 Euro. Grundsätzlich besteht die Garantie pro Person und Institut.
Was es mit dem Sondervermögen genauer auf sich hat, inwieweit Swap-ETFs ein geringes Ausfallrisiko beinhalten und worauf Anlegerinnen und Anleger achten müssen, klären wir in diesem Beitrag.