Gute Nachrichten für Privatanleger in Deutschland, die aktiv an der Börse handeln! Die BaFin verbietet den Handel mit CFDs, wenn Kunden dabei mehr verlieren können als ihr eingezahltes Kapital. CFDs werden...
Veröffentlicht am 9. Mai 2017 09:3728. April 2018 18:44
Zuletzt aktualisiert am 28. April 2018 18:44
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FMW-Redaktion
Gute Nachrichten für Privatanleger in Deutschland, die aktiv an der Börse handeln! Die BaFin verbietet den Handel mit CFDs, wenn Kunden dabei mehr verlieren können als ihr eingezahltes Kapital (Kontoguthaben). CFDs werden nicht über die Börse gehandelt. Der Kunde muss für den Handel mit diesen Differenzkontrakten bei einem bestimmten Broker ein Konto eröffnen. Der Broker tritt im CFD-Handel als Handelspartner (Kontrahent) auf und bietet dem Kunden die CFDs an.
Durch hohe Hebelwirkungen können Kunden sehr schnell viel Geld gewinnen oder auch verlieren. Bisher war es bei vielen Anbietern noch üblich die Kunden durch die Hebelwirkung einer unbegrenzten Nachschusspflicht auszusetzen. So konnten Kunden nicht nur ihre Einlage verlieren, sondern waren ganz real dazu verpflichtet darüber hinaus neues Geld einzuzahlen um Verluste auszugleichen. Seit mehreren Monaten ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von einer passiven in eine Art aktive Rolle übergegangen. Man wartet nicht mehr ab und schaut sich Mißstände einfach nur an. Man versucht nun Anleger grundsätzlich vor Schäden zu bewahren.
Beim CFD-Handel haben andere Länder wie Belgien gleich das ganze Produkt verboten. Länder wie Großbritannien begrenzen den maximalen Hebel. Deutschland begnügt sich mit der Abschaffung der Nachschusspflicht. Bereits im Dezember 2016 hatte die BaFin das jetzt in Kraft getretene Verbot der Nachschusspflicht angekündigt, welches für viele Kunden ein Segen sein dürfte! Die meisten Broker haben sich von Dezember bis jetzt auf diese Situation eingestellt, und die Nachschusspflicht für Kunden aus ihren AGB´s gestrichen.
Die Broker, die in Deutschland weiterhin im CFD-Trading dabei sein wollen, haben laut aktueller Verlautbarung der BaFin von jetzt an drei Monate Zeit (Übergangsfrist) um ihre CFD-Angebot von der Nachschusspflicht zu befreien, oder sie dürfen in Deutschland eben keine CFDs mehr anbieten. Gerade große Anbieter, die schon vor langer Zeit auf dieses kundenfreundliche Modell umgestellt hatten, machen einfach weiter wie bisher, weil dieses Verbot sie ja eh nicht betrifft. Die mögliche oder wahrscheinliche Folge des Verbots der Nachschusspflicht: Steigende Margins (Sicherheitshinterlegungen) oder steigende Mindest-Kontoguthaben. Auch dürfte oder könnte es sein, dass gerade Kunden mit Kleinst-Guthaben bei schrumpfenden Kontensalden von den Brokern früher aus dem Markt genommen werden als bisher, wenn sie Richtung 0 laufen.
Eine Frage haben wir dann doch noch. Von der BaFin heißt es nämlich, dass CFDs aufgrund der Nachschusspflicht ein unkalkulierbares Verlustrisiko haben (was bislang ja auch stimmt). Daher musste man diese Beschränkung einführen. Frage: Warum wird dann der Futures-Handel für Privatkunden nicht auch verboten? Hier werden auch Margins hinterlegt, und der Kunde hat ebenso ein grenzenloses Nachschusspflicht-Risiko. Liegt es vielleicht daran, dass Futures über Börsen gehandelt werden, und die Deutsche Börse als Anbieter eine zu große Lobby in der Politik hat? Wie gesagt, nur so eine Frage…
Hier die leichter verdauliche kurze BaFin-Mitteilung mit den wichtigsten Aussagen im Wortlaut:
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute eine Allgemeinverfügung nach § 4b WpHG erlassen. Sie beschränkt damit die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs). Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunden nicht mehr angeboten werden.
„Mit der Beschränkung des CFD-Handels machen wir erstmalig von der Möglichkeit zur Produktintervention Gebrauch“, erläutert Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele die Maßnahme der BaFin. Bei CFDs mit Nachschusspflicht hat die Aufsicht erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz. Sie haben ein für Privatkunden unkalkulierbares Verlustrisiko. Das Verlustrisiko ist nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern kann sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen. „Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren. Die Beschränkung des CFD-Handels ist deshalb ein notwendiger Schritt zum Schutz der Privatanleger“, erklärt Roegele das Einschreiten der Aufsicht.
Anbieter von CFDs mit Nachschusspflicht haben ab der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung drei Monate Zeit, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Einige Anbieter haben bereits CFDs ohne Nachschusspflicht im Programm oder aufgrund der geplanten Allgemeinverfügung angekündigt, solche Angebote zu schaffen.
CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts spekulieren. Basiswerte können beispielsweise Aktien, Indizes, Währungspaare oder Zinssätze sein. Der Anleger spekuliert auf eine positive oder negative Kursänderung des Basiswerts. Bei Kursänderungen des Basiswerts werden die entsprechenden Kursgewinne oder Kursverluste im CFD nachvollzogen. Bei einer positiven Differenz erhält der Anleger vom CFD-Anbieter den Differenzbetrag, bei einer negativen Differenz muss der Privatanleger die Differenz dem CFD-Anbieter ausgleichen.
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